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Schadensersatz für Publisher — belegt durch erste Gerichtsentscheidungen
Erste Gerichtsentscheidungen in Frankreich bestätigen Schadensersatzansprüche von Publishern (Wirtschaftsgericht Paris, Urt. v. 10. März 2026). Dabei geht es um zwei Schadenspositionen:
Entgangene Publisher-Erlöse (+35 %) Es ist davon auszugehen, dass Publisher bei unverzerrtem Wettbewerb zwischen den Werbeplattformen erheblich mehr Erlöse mit ihren Werbeflächen erzielt hätten. Das Wirtschaftsgericht Paris beziffert die Mehreinnahmen auf 35 %.
Überhöhte AdX-Kommission (−5 %-Punkte) Ohne die Selbstbevorzugung durch Google hätte der dann stärkere Wettbewerbsdruck zu einer geringeren AdX-Kommission geführt. Das Wirtschaftsgericht Paris beziffert diese Überhöhung der Gebühr auf 5 Prozentpunkte.
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